Ist ein Betriebsrat im Unternehmen Pflicht?

Inhalt

Ein Betriebsrat ist eine sinnvolle Institution in einem Unternehmen. Er setzt sich für die Interessen der Mitarbeiter ein und hat ein Mitspracherecht bei Kündigungen und anderen unternehmerischen Entscheidungen. Wer ein Unternehmen gegründet hat und erfolgreich ist, wird sich fragen, ob ein Betriebsrat ein Muss ist. Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden und sich das Unternehmen vergrößert.

Bildung eines Betriebsrats keine Pflicht

Unternehmer sind nicht verpflichtet, einen Betriebsrat zu gründen. Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens und von der Zahl der Mitarbeiter ist ein Betriebsrat keine Pflicht. Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um einen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Es liegt an den Mitarbeitern, ob sie einen Betriebsrat wünschen. Mitarbeiter können sich zur Gründung eines Betriebsrates zusammenschließen. Unternehmer dürfen die Mitarbeiter nicht daran hindern. Das Betriebsverfassungsgesetz besagt, dass ein Betriebsrat gegründet werden kann, aber nicht muss, wenn ein Unternehmen mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt, die wahlberechtigt sind. Werden Mitarbeiter erst neu eingestellt, sind sie noch nicht wahlberechtigt.

Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder

 

Schulungen für Betriebsrat
Schulungen für Betriebsrat

Um sich für die Mitarbeiter einzusetzen und bei unternehmerischen Entscheidungen mitzureden, müssen Betriebsratsmitglieder über das nötige Wissen verfügen. Wichtig sind daher Betriebsrat Schulungen. Solche Schulungen werden zu verschiedenen Themen angeboten, beispielsweise Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder Gesundheitsschutz. Spezielle Seminare werden für neue Betriebsratsmitglieder angeboten, die gewählt wurden, aber noch über keine Erfahrungen verfügen. In Grundlagenseminaren eignen sich diese Betriebsratsmitglieder die nötigen Kenntnisse an. Nicht immer haben Betriebsratsmitglieder genügend Zeit, um an Schulungen auswärts teilzunehmen. Auch für sie gibt es Möglichkeiten für die Weiterbildung. Schulungen können auch als Inhouse-Schulungen, direkt im Unternehmen, stattfinden. Das ist vor allem bei größeren Unternehmen sinnvoll. Auch Webinare können gebucht werden. Spezielle Schulungen werden für Betriebsratsvorsitzende angeboten.

Wer darf in den Betriebsrat gewählt werden?

Wollen Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen, haben sie oft ganz konkrete Vorstellungen, wer Mitglied werden soll. Allerdings kann nicht jeder als Kandidat für eine Mitgliedschaft aufgestellt werden. In den Betriebsrat dürfen keine leitenden Angestellten gewählt werden. Leitende Angestellte sind auch nicht wahlberechtigt. Wie viele Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt werden dürfen, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Hat ein Unternehmen 5 bis 50 Mitarbeiter, darf ein Betriebsratsmitglied gewählt werden. Bei großen Konzernen gibt es nach oben keine Grenzen für die Größe des Betriebsrates.

Mehr zum Thema:
Vorübergehende Einfuhr in die Schweiz: Was ist das und wie funktioniert es?

 

Mitspracherecht des Betriebsrates

Betriebsrat
Ist ein Betriebsrat Pflicht?

Der Betriebsrat kann aktiv zu einem guten und gerechten Arbeitsumfeld beitragen. Ist ein Betriebsrat in einem Unternehmen vorhanden, muss er informiert werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit vorübergehend verlängern will. Er hat dann ein Mitspracherecht. Können sich Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer nicht über den Urlaub einigen, kann auch da der Betriebsrat mitreden. Will ein Unternehmen technische Einrichtungen zur Kontrolle des Verhaltens und der Leistung der Mitarbeiter einführen, kann der Betriebsrat mitentscheiden. Ein klassisches Beispiel für das Mitspracherecht des Betriebsrats ist die betriebsbedingte Kündigung von Mitarbeitern. Der Betriebsrat kann beispielsweise bei der Sozialauswahl mitentscheiden.

Mitspracherecht bei sozialen Einrichtungen

Der Betriebsrat kann auch mitentscheiden, wenn ein Unternehmen soziale Einrichtungen wie eine Kantine oder einen Betriebskindergarten einführt. Der Betriebsrat kann mitbestimmen, wie diese Einrichtung geführt werden soll.