Ganz egal, ob auf der Baustelle oder in der Fertigungshalle: Jeder Arbeitsplatz bringt gewisse Risiken mit sich. Um sicherzustellen, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle ein Minimum erreicht, gibt es viele Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer. Diese sollen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten garantieren und so zur Verhütung von Arbeitsunfällen beitragen.
Arbeitsschutz allgemein
Die Vorgaben und Richtlinien des Arbeitsschutzes gelten nicht nur für Berufe, in welchen sich eine Person in direkter körperlicher Gefahr befindet. Wie der Name schon sagt, sollen die Vorschriften die Mitarbeiter eines Betriebs schützen – dazu zählt auch die sichere Gestaltung der Arbeit. Unabhängig davon, ob eine Person im öffentlichen Dienst arbeitet oder privat angestellt ist: Der Arbeitgeber muss für die bestmögliche Sicherheit sorgen. Arbeitgeber müssen laut dem Arbeitsschutzgesetz die Risiken und damit einhergehenden Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen. Diese Gefährdungsbeurteilung basiert auf verschiedenen Verordnungen und ist abhängig von der Art und Größe des Betriebs. So unterscheidet sich zum Beispiel die Gefahrstoffverordnung von der Biostoffverordnung etc.
Aufgaben des Arbeitgebers
Der Arbeitsschutz ist in erster Linie die Aufgabe des Arbeitgebers. Darunter fallen die Organisation der Schutzmaßnahmen, die Einschätzung der Gefährdungsfaktoren, das Festlegen der Schutzmaßnahmen sowie die Schulung der Mitarbeiter. All diese Aufgaben müssen Arbeitgeber natürlich nicht alleine übernehmen. Vor allem bei der Risikoeinschätzung kann es sinnvoll sein, Experten vor Ort zu haben. In neu gegründeten Betrieben muss ein völlig neues Schutzkonzept erstellt werden. Dieses kann dann nach und nach angepasst werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern und neue Variablen hinzukommen.
Organisation des Arbeitsschutzes
Wenn der Betrieb nicht entsprechend organisiert ist, können die Arbeitsschutzmaßnahmen noch so gut sein. Es ist sehr wichtig, dass die Maßnahmen in die Betriebsabläufe integriert werden – vor allem, wenn sie etwas Zeit benötigen. Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand bleiben, müssen Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden.
Einschätzung der Gefährdungsfaktoren
Um Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, müssen die Vorgänge im Betrieb unter Arbeitsschutzgesichtspunten beurteilt werden. Dieser Prozess nennt sich Gefährdungsbeurteilung. Wenn Arbeitgeber dazu zum Beispiel aus zeitlichen Gründen nicht selbst imstande sind, muss eine Vertretung geschickt werden. Jeder Prozess innerhalb des Betriebs muss betrachtet werden. Daraufhin werden die erkannten Gefahren und Risiken dokumentiert und die notwendigen Schutzmaßnahmen in Angriff genommen. Zwar ist das Ausmaß der Risiken meistens an die Größe und Art des Betriebs gebunden, dies bedeutet aber nicht, dass eine unordentliche Gefährdungsbeurteilung entschuldigt werden kann.
Schutzmaßnahmen festlegen und durchsetzen
Bei den vorgenommenen Veränderungen handelt es sich in der Regel um Präventionsmaßnahmen, welche das Risiko eines Arbeitsunfalls vermindern sollen. Sie beinhalten aber auch Dinge wie persönliche Schutzausrüstung mit Helm, Arbeitshosen und zum Beispiel den Sicherheitsschuh S3 Sneaker. Vor allem wenn Jugendliche oder geistig /körperlich beeinträchtigte Personen in einem Betrieb beschäftigt werden, muss in außerordentlichem Maße auf die Sicherheitsvorschriften geachtet werden. Die festgelegten Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und wenn nötig entsprechend angepasst werden.
Unterweisung der Mitarbeiter
Vor allem die Mitarbeiter müssen gut über die Maßnahmen zum Arbeitsschutz informiert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sie die Gesundheitsgefährdungen auch als solche wahrnehmen und nicht fahrlässig handeln. Dazu zählt auch, dass außerordentlich gefährliche Bereiche nur von Mitarbeitern betreten werden dürfen, die eine entsprechende Unterweisung oder Weiterbildung erhalten haben. Arbeitnehmer müssen auch darüber informiert werden, wie sie zum Beispiel am besten ihre Arbeitskleidung pflegen und instand halten. Zusätzlich dazu sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Angestellten über Erste Hilfe, Brandbekämpfung und die Pläne im Falle einer Evakuierung zu informieren.
Claudia ist Medien-Redakteurin in der Redaktion von Text-Center.com. Daneben schreibt sie über betriebswirtschaftliche Themen im Blog von docurex.com