Gewerbeversicherungen richtig auswählen

Versicherungen für Unternehmen (Gewerbeversicherungen) sind natürlich etwas komplizierter als Privatversicherungen, letztendlich aber auch kein Hexenwerk. Vielfach gibt es Parallelen zu bekannten Verträgen. Wer sich vorher gut informiert, kann wichtige von unwichtigen Verträgen unterscheiden. Gewerbeversicherung für Unternehmer

Ohne Haftpflichtversicherung läuft nichts

Selten sind sich Verbraucherschützer und Versicherungen einig, aber bei der Haftpflichtversicherung ziehen sie an einem Strang: Eine Haftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ohne sie sollte eigentlich niemand leben und arbeiten. Schon bei leichter Fahrlässigkeit, einem kleinen Missgeschick, sieht das Gesetz Ansprüche des Geschädigten in unbegrenzter Höhe vor. Der Schuldner haftet mit seinem gesamten Vermögen und allem, was er oberhalb von Pfändungsfreigrenzen künftig verdient. Die richtige Versicherung als Unternehmer findenWas im Privatleben die Privathaftpflichtversicherung leistet, deckt für Unternehmer die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Die Beiträge dieser Gewerbeversicherung richten sich nach der Betriebsgröße, gemessen an Beschäftigtenzahl, Lohnsumme oder Jahresumsatz. Versicherte Personen sind sowohl der Inhaber als auch die Betriebsangehörigen für Schäden, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Wie jede Haftpflichtversicherung umfasst die BHV die Prüfung der Haftung, Geldersatz für berechtigte Ansprüche und eine passive Rechtsschutzfunktion für unberechtigte Forderungen. Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung als Ergänzung kann hinzugenommen werden, wenn Sie sich auch gegen die Kosten einer aktiven Verfolgung eigener Ansprüche versichern möchten. Je nach Betriebsart ist es sinnvoll, die BHV zu ergänzen um Spezialdeckung wie etwa eine Umwelt- oder Produkthaftpflichtversicherung.

Sachversicherungen für Gebäude und Inhalt

Auch Unternehmensgebäude sollten versichert werdenDie übliche Inhaltsversicherung für Gewerbebetriebe entspricht in ihrem Deckungsumfang in etwa der Hausratversicherung. Sie bezieht sich auf benannte Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz, Einbruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Erweiterung auf zusätzliche Naturgefahren wie Überschwemmung durch Hochwasser und Starkregen, Erdbeben und einige Ereignisse mehr ist vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetter dringend zu empfehlen. Versichert sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Rohstoffe, Waren und sonstige Vorräte. In den Vertrag eingeschlossen sind zusätzlich diverse Kostenpositionen, zum Beispiel Aufräumungskosten und Wiederherstellungskosten für Datenträger, Akten und Pläne. Außerhalb der Betriebsräume haben Sie Versicherungsschutz über die Außenversicherung – aber nur, wenn eine versicherte Gefahr vorliegt. Einbruchdiebstahl ist beispielsweise stets an den Einbruch in ein Gebäude gebunden. Sind Sie häufig mit dem Auto unterwegs, zum Beispiel zu Baustellen, gibt es für Werkzeuge und dergleichen eine Autoinhaltsversicherung. Sie ist vergleichbar mit der privaten Reisegepäckversicherung. Technische Einrichtungen lassen sich über eine Maschinen- oder Elektronikversicherung gegen fast alle unvorhergesehenen Schäden versichern, zum Beispiel durch Bedienungsfehler. Sind Sie Eigentümer des Gebäudes, in dem sich Ihr Betrieb befindet? Dann raten Versicherungsexperten zum Abschluss einer Gebäudeversicherung. Sie funktioniert ähnlich der Wohngebäudeversicherung mit einer Summenermittlung auf Basis des Versicherungswerts im Jahr 1914, kann aber auch mit fester Versicherungssumme oder nach sogenannten Wertzuschlagsklauseln in Preisen eines anderen Jahres genommen werden.

Die feuerfeste Bilanz

Keine Entsprechung im Bereich der Privatversicherungen hat die Ertragsausfallversicherung, auch bekannt als Betriebsunterbrechungsversicherung. Hier sind entgehende Gewinne und fortlaufende Kosten versichert, wenn Ihr Betrieb nach einem Sachschaden aufgrund einer versicherten Gefahr stillsteht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Sie beispielsweise Arbeitnehmer nach einem Brand weiterhin bezahlen, auch wenn sie nicht arbeiten. Wahrscheinlich wollen Sie qualifiziertes Personal sogar behalten. Mieten, Grundgebühren für Strom, fixe Lizenzkosten usw. laufen ebenfalls weiter, obwohl Sie nichts verdienen. Das alles zahlt die Ertragsausfallversicherung, vor allem übernimmt sie aber Mehrkosten, die Sie aufwenden, um den Betrieb aufrecht zu erhalten und das Feld nicht der Konkurrenz zu überlassen. Das sind zum Beispiel Mieten für andere Räume, Kosten für den Ankauf von Vorprodukten und den zugehörigen Transport oder Überstundenzuschläge, um den Sachschaden schneller zu beheben.

So lernt man heute Vokabeln

Das klassische Vokabelheft hat ausgedient. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lernmethoden für Vokabeln stark verändert. Doch wie funktioniert das?

Wie man Entscheidungen besser und schneller macht

Gute und zugleich zügige Entscheidungen sind die beste Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Dies klappt am besten dann, wenn das, was operativ zu entscheiden ist, keine Genehmigung von Oben braucht, sondern selbstverantwortlich dort getroffen werden darf, wo eine jeweilige Entscheidung ansteht. Einzelne Entscheidungsträger weit oben waren zu Zeiten von Massenproduktion, Standardprozessen und Kontinuität allgemein üblich. Ist das Umfeld hingegen komplex und agil, werden sie zum Flaschenhals einer Organisation. Vormarsch, individualisierte Dienstleistungen und hohes Tempo sind nur dort machbar, wo zwischen Entscheidung und Umsetzung möglichst wenig Zeit vergeht. So braucht eine neue Ära auch eine neue Entscheidungskultur. Im Führungsverständnis von heute geht es nicht mehr darum, Entscheidungen vorzugeben, sondern darum,
  • gemeinsam getragene Entscheidungen herzustellen,
  • operative Entscheidungen in die Teams zu verlagern.
In klassischen Organisationen werden größere Entscheidungen jedoch oft auch heute noch in die nächsthöhere(n) Hierarchiestufe(n) verlagert, also dorthin, wo man weniger von einer konkreten Sache versteht. Das ist, als ob der Trainer die Elfmeter schießen müsste. Und genau das steht einem Erfolg dann im Weg.

Ein Beispiel für eine schlechte Entscheidungskultur

Nehmen wir einen Betrieb, den es tatsächlich gibt. Anschaffungen ab 100 Euro brauchen dort die Unterschrift des jeweiligen Vorgesetzten. Hierfür ist aufwendig ein Formular auszufüllen. Zudem dürfen nur gelistete Teile eingekauft werden, obwohl viel besser Geeignetes im Web oft günstiger und zudem mit einem Klick bestellbar wäre. Zu allem Übel ist der Chef zwei Wochen in Urlaub, danach türmt sich bei ihm die Arbeit. Als endlich grünes Licht kommt, ist der Kunde, für dessen Auftrag dieses Teil notwendig war, weg. Er konnte nicht länger warten. Neben den Kosten für die interne Prozessabwicklung beläuft sich der entgangene Umsatz auf 10.000 Euro. Der ganz normale Wahnsinn in autokratischen Unternehmen. Erst wollen die Firmen die besten Mitarbeiter und dann werden die geführt, als ob sie keine eigenen Entscheidungen treffen könnten.

Edelsachbearbeiter sind der Flaschenhals einer Firma

Viele Obere meinen immer noch, sie müssten alles selber wissen, alles selber können und ihren Leuten sagen, wie die Dinge zu laufen haben. „Edelsachbearbeiter“ werden sie gerne genannt. Micromanagement ist ihr Markenzeichen. Auch Firmeninhaber alter Prägung sehen sich noch immer gern als Alleinentscheider. Ihr Selbstbild verbietet es ihnen, die Zügel aus der Hand zu geben. Ihr antiquiertes Arbeitsmotto, man merkt es am Sprachstil, geht so: „Nur was der Meister selbst getan, ist wohl geraten.“ Solche „Meister“ können sich schlecht auf andere Sichtweisen einlassen. Selbst die genialsten Ideen werden sie blockieren, weil es nicht ihre eigenen sind. Und in Wahrheit? In Wahrheit hat ihr Ego vor allem Sorge um Machtverlust. Oder Angst vor dem Zeigen von Schwäche. So wird munter angewiesen – statt involviert und delegiert.

Kompetenzen und Verantwortung zusammenführen: das neue Prinzip

„Wer Kompetenzen einschränkt, verringert den Anreiz für Mitarbeiter, zu träumen, zu fantasieren und sich einzubringen“, sagt der Managementvordenker Gary Hamel. Sehr drastisch formuliert er auch dies: „Keine Funktion in Ihrem Unternehmen ist ineffizienter als das Management.“ Denn die vielen Genehmigungsschritte verlangsamen jede zeitnahe Reaktion.“ Darüber hinaus erzieht man sich lauter Mündel, die meinungslos auf Anweisungen warten. Entscheidungen „kraft Amtes“ weit weg vom Schuss gehen an der Lebenswirklichkeit auch sehr oft vorbei. Und genauso kommt das beim Kunden dann an: reglementiert, uninspiriert, gequält, 08/15. Doch mit „Dienst nach Vorschrift“ kann man keine Kunden betören. Zudem liegen fachliche Kompetenzen heute vor allem bei den Spezialisten im Team. Wer die Tore schießt, sollte auch die dazu notwendigen Entscheidungen treffen. „Kompetenzen und Verantwortung zusammenführen“ nennt man dieses Prinzip.

Was „Kompetenzen und Verantwortung zusammenführen“ bedeutet

Verbesserungsideen, die den eigenen Bereich betreffen, werden im Team besprochen, entschieden und umgesetzt, es braucht also keinen Segen von oben. Interdisziplinäre Ideen gehen nicht an den Chef, sondern direkt an das jeweilige Team – oder in eine zentrale Ideenbank, die allen zugänglich ist. Onlinebasierte Kollaborationsplattformeneignen sich bestens dazu. Wie in einem Regal werden dort Ideen zur Ansicht, zum Ausprobieren und zum Weiterentwickeln angeboten. Führungskräfte können darauf vertrauen: In sich selbst organisierenden Einheiten entstehen Strukturen und Vorgehensweisen, die dem Unternehmenszweck dienen und außergewöhnliche Ergebnisse hervorbringen werden. Hierzu braucht es ein Umfeld, das Vorschriften abbaut, auf Fehler smart reagiert, Vertrauen zulässt und Freiräume schafft. Leitplanken statt Handschellen, Empfehlungen statt Statuten und Mut zum Versuch sind die Devisen. All das macht eine Firma beweglich und anpassungsschnell.

An einem Beispiel gezeigt: Das Ergebnis von mehr Selbstorganisation

Es spricht viel gegen Entscheidungen von oben in operativen Belangen. In sich selbst organisierenden Teams werden operative Entscheidungen ganz genau dort getroffen, wo sie hingehören: Dort, wo die Fachleute sitzen, dort wo man ganz nah am Kunden ist, und dort, wo man beim kleinsten Hinweis auf Fehler zügig nachsteuern kann. Fast alle operativen Fragestellungen kann ein Team besser beantworten als ein Manager weit weg vom Schuss. Dazu ein kleines Beispiel: Bei Favi, einem französischen Metallverarbeiter, gab es einen Lagerraum mit Lagerwart, der den Arbeitern Werkzeuge und Material nur dann ausgeben durfte, wenn ein vom Schichtleiter unterschriebener Antrag vorlag. Machte der Lagerwart Pause, war der Raum verschlossen. War der Schichtleiter nicht da, konnte es zu Verzögerungen kommen, die den ganzen Betrieb blockierten. Dann hat man mal sauber gerechnet: Steht eine Maschine still, kostet das x Mal mehr als ein vorschriftenkonformes Blatt Papier. Seitdem ist der Lagerraum immer offen und es braucht keine Formalien mehr. Das spart eine Menge Zeit und Geld. Wer etwas entnimmt, muss dies nur in ein Bestandsbuch eintragen, damit man den Überblick behält und Ausgehendes nachbestellt werden kann.

Das Buch zum Thema

Anne M. Schüller, Alex T. Steffen Die Orbit-Organisation In 9 Schritten zum Unternehmensmodell für die digitale Zukunft Gabal Verlag 2019, 312 Seiten, 34,90 Euro ISBN: 978-3869368993

Adressen kaufen trotz DSGVO – Welche Entwicklungen gab es?

Kann man mit der DSGVO noch Adressmaterial für Akquisezwecke kaufen oder ist das fahrlässig? Was passiert im Ernstfall? Fallen DSGVO Urteile wirklich so dramatisch aus wie angenommen? Die ersten Urteile ließen nach Inkrafttreten der DSGVO nicht lange auf sich warten. Teils schaffen sie Klarheit und teils nehmen sie die größten Ängste.

Wie fallen DSGVO Urteile wirklich aus?

In Deutschland ist das Urteil gegen das Webportal Knuddels durch die Medien gegangen. Die Betreiber haben Passwörter unverschlüsselt gespeichert, was das Portal angreifbar für Hacker gemacht hat. Da sich Knuddels unmittelbar nach Bekanntwerden der Sicherheitslücke selbst an die Behörden gewendet hat, ist das Webportal mit einem blauen Auge davon gekommen. Nur 20.000 Euro Bußgeld wurden verhängt. Anders sah das aus bei einem Urteil gegenüber Google in Frankreich. Der Konzern musste 50 Millionen Euro Strafe zahlen. Nun ist Google natürlich ein anderes Kaliber als Knuddels, aber die mangelnde Kooperationsbereitschaft wurde bei der Höhe des Bußgeldes berücksichtigt. Google hatte gegen das Gebot der Transparenz verstoßen, weil für Nutzer nicht eindeutig und schnell ersichtlich war, für welche Dienste sie sich eigentlich alles anmelden. Recht aktuell ist nun das 220.000 Euro Urteil gegen Bisnode in Polen. Da es sich bei Bisnode um einen europaweit agierenden Datenhändler handelt, ist dieses Urteil in Hinblick auf Adresskauf besonders interessant. Bisnode wurde allerdings nicht für den Handel mit personenbezogenen Daten bestraft, sondern lediglich für das Unterlassen der Informationspflicht. Da die DSGVO hier einräumt, dass dieser nicht nachgekommen werden muss, wenn sie unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, hat Bisnode mit seiner geplanten Berufung sogar eine gute Chance. Die Daten, um die es bei Bisnode geht, sind übrigens Firmendaten. Daten von Firmen, die keine juristische Person sind, gelten allerdings als personenbezogene Daten und sind vom Schutz der DSGVO betroffen.

Wie unsicher ist Adresskauf  jetzt genau?

Das Urteil gegen Bisnode ist gemessen am jährlichen Umsatz des schwedischen Aktienunternehmens vergleichsweise milde ausgefallen, obwohl Bisnode nicht kooperationsbereit war. Es bleibt auch die Frage offen, warum nur die Informationspflicht angemahnt wurde, nicht aber die Speicherung oder der Handel. Es kann aber niemand sagen, ob sich dieser Fall eins zu eins auf andere Datenhändler übertragen lassen wird oder ob zukünftige Urteile vielleicht härter ausfallen. Manche Datenhändler behaupten auf Nachfrage ihrer Kunden nach wie vor, dass kein Grund zur Sorge besteht und nur DSGVO-konforme Adressen verkauft werden. Darauf kann man als Kunde leider nicht vertrauen, egal wie seriös der Händler wirken mag. Man muss sich selbst informieren, um sich zumindest des möglichen Risikos bewusst zu sein. Es ist zwar mehr als unwahrscheinlich, dass die Behörden aus heiterem Himmel gegen einen Unternehmer vorgehen, der ein paar Mal Adressen gekauft und damit Werbung gemacht hat. Aber niemand ist vor einer Zivilklage durch einen entnervten Empfänger gefeit. Um dem aus dem Weg zu gehen, sollte man mit jedem Auskunftsersuchen respektvoll und entgegenkommend umgehen. Über den Autor Die Address-Base GmbH & Co. KG ist selbst ein Unternehmen im Datenhandel. Address-Base verkauft ausschließlich Firmenadressen und verfolgt die Entwicklungen bezüglich der DSGVO ganz genau. Das Service-Team von Address-Base ist immer über den aktuellsten Stand aufgeklärt und kann Kunden entsprechend ehrlich beraten.

Wenn die Masse den richtigen Riecher hat: Unternehmensfinanzierung via Crowdfunding

Crowdfunding für das eigene UnternehmenJunge Unternehmer haben es oft schwer, Sachbearbeiter bei der Bank von ihrer Kreditwürdigkeit zu überzeugen. Aussagekräftige Zahlen vergangener Geschäftsjahre gibt es noch nicht, und für eine innovative Geschäftsidee fehlt der konservativen Finanzbranche vielleicht das Vorstellungsvermögen. Crowdfunding, die Finanzierung über viele Geldgeber, ist eine Alternative mit Potenzial.

Wurzeln in der Spendensammlung

Crowdfunding-Plattformen führen die Finanzierung des Sockels der Freiheitsstatue in New York als Geburtsstunde des Crowdfundings im Jahr 1885 an. Allerdings ging es hier nicht um eine wirtschaftliche Motivation, sondern um das Einsammeln von Spenden. Die New Yorker Freiheitsstatue gilt als das erste Crowdfunding-Projekt Viele Crowdfunding-Aktionen sind auch heute nicht wirtschaftlich motiviert. Man bezeichnet diese Formen als Crowddonation oder, wenn eine Belohnung von geringem materiellem Wert ausgelobt wird, als Crowdsupporting. Diese Möglichkeiten werden vor allem im sozialen und künstlerisch-kreativen Bereich praktiziert. Mit Unternehmensfinanzierung haben sie aber nichts zu tun.

Der Geldgeber trägt in jedem Fall ein Risiko

Crowdfunding im wirtschaftlichen Zusammenhang bedeutet, dass die Anleger Erträge für ihr investiertes Geld sehen wollen, führt das kostenlose E-Book von www.cloudkredit.com aus. Weil sie ein bedeutendes Verlustrisiko eingehen, sind die Rendite-Erwartungen hoch. Beim Crowdlending gewähren die Investoren ein Darlehen, erzielen also Zinseinkünfte. Die Crowd wird am unternehmerischen Gewinn und Risiko beteiligtBeim Crowdinvesting beteiligen sich die Geldgeber dagegen direkt am Unternehmen, zum Beispiel als stille Gesellschafter. Dafür erhalten sie eine Gewinnbeteiligung – wenn denn ein Gewinn erzielt wird. Bei Verlusten oder sogar einer Insolvenz ist der Crowdinvestor aber ebenso am unternehmerischen Risiko beteiligt, bis hin zum Totalverlust seiner Anlage. Die unternehmerische Beteiligung wird oft als wesentlicher Unterschied zwischen Crowdinvesting und Crowdlending genannt. In der Theorie ist das zwar richtig. In der Praxis trägt aber auch der Kreditgeber ein hohes Verlustrisiko. Crowdlending-Kredite sind in der Regel als Nachrangdarlehen ausgestaltet. Das bedeutet, im Fall einer Insolvenz werden andere Gläubiger aus der Insolvenzmasse bevorzugt bedient. Angesichts niedriger Insolvenzquoten ist es eher unwahrscheinlich, dass für nachrangige Gläubiger etwas übrig bleibt. Wirtschaftlich ergibt sich also sowohl für den Kreditgeber als auch für den Gesellschafter ein Verlust des eingesetzten Kapitals, falls das Unternehmen scheitern sollte.

Kleinanlegerschutz beachten

Aufgrund der hohen Risiken hat der Gesetzgeber in Deutschland 2015 mit dem Kleinanlegerschutzgesetz den Investitionen Grenzen gesetzt. Ohne Selbstauskunft über Einkünfte und Vermögen dürfen bei einem Emittenten nur noch 1.000 Euro angelegt werden. Mit einer Auskunft sind 10.000 Euro oder das doppelte durchschnittliche Monatseinkommen erlaubt. Kleinanlegerschutz beim Crowdfunding beachtenVon den Plattformen wurde das Gesetz zunächst kritisiert, nach einigen Jahren fällt das Urteil moderater aus. Hervorgehoben werden vor allem die Vorteile hinsichtlich des Verbraucherschutzes und der Transparenz am sogenannten grauen Kapitalmarkt, der jetzt nicht mehr komplett an der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vorbei. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass größere Crowdfunding-Projekte erschwert werden. Andererseits gilt der Kleinanlegerschutz nur für Privatpersonen. Eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH, kann sich ohne Summengrenze an Crowdinvestings beteiligen.

Aus Geldgebern werden Multiplikatoren

Das Einsammeln von Geld hat für Startups und Unternehmen mit kreativen Ideen einen doppelten Nutzen: Die Investoren haben Interesse am Unternehmenserfolg, und sie sind vom Geschäftsmodell überzeugt. Sie werden über ihre Geldanlage positiv berichten und damit die Basis für einen ersten Kundenkreis schaffen. Die Crowd als MultiplikatorFür den Unternehmer bedeutet das: Er muss Zeit für die Investoren aufbringen. Mit einer gelungenen Darstellung auf einer Crowdinvesting-Plattform zum Einwerben der Gelder ist es nicht getan. Auch später gilt es, regelmäßig zu informieren und die eigenen Fans bei Laune zu halten, selbst wenn es mal nicht rund läuft und zugesagte Termine überschritten werden. Gute Nachrichten verbreiten sich über Multiplikatoren zwar schnell, schlechte leider noch viel schneller. Eine solche Abwärtsspirale kann durch gut gemachte Kommunikation zur richtigen Zeit wirksam vermieden werden.  

Unternehmensfinanzierung durch Börsengang

Lohnt sich der Börsengang? Erfolgreiche mittelständische Unternehmen in Wachstumsbranchen bekommen früher oder später Probleme mit der Unternehmensfinanzierung: Neue Produktionskapazitäten, mehr Mitarbeiter, Geld für die Forschung – das alles verschlingt Geld, während sich die finanziellen Erfolge erst später einstellen. Die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung durch Kredite sind beschränkt, vor allem dann, wenn sinnvolle Bilanz- und Finanzierungsregeln auch in einer Expansionsphase beachtet werden. Auch die Stärkung des Eigenkapitals kommt als Grund für einen Börsengang in Betracht, erklären die Experten von www.europakredit.com.

Zuerst die passende Rechtsform wählen

An der Börse werden Aktien gehandelt. Bevor ein Unternehmen an die Börse gehen kann, benötigt es zunächst eine entsprechende Unternehmensform. Neben der Aktiengesellschaft (AG) sind das nach deutschem bzw. europäischem Recht auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Europäische Gesellschaft (SE, das steht für die lateinische Bezeichnung Societas Europaea). Für diese Rechtsformen bestehen komplexe gesetzliche Anforderungen, für die AG beispielsweise ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro, die Eintragung ins Handelsregister und die Bildung der drei Organe Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat.

Börsenreife gründlich testen

Ist das Unternehmen börsenreif?Eine AG muss nicht zwingend an der Börse notiert sein. Die Aktien können zum Beispiel komplett im Besitz der Gründer oder einer Muttergesellschaft sein. Vor einem Börsengang ist zunächst festzustellen, ob das Unternehmen überhaupt reif für die Börse ist. Diese Frage kann sehr umstritten sein. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Deutsche Bahn AG, 1994 als Nachfolgerin des Staatsunternehmens Deutsche Bundesbahn gegründet. Eine Kapitalprivatisierung – also der Börsengang – wurde zehn Jahre nach der Gründung angestrebt und mehrfach angekündigt, zuletzt aber auf unbestimmte Zeit verschoben. Der simple Grund: Niemand hält mittlerweile die Bahn ernsthaft für börsenreif. Das Unternehmen selbst und auch die meisten Banken verfügen nicht über die nötige Expertise, um die Erfolgschancen eines Börsengangs zu beurteilen. Der Börsenkandidat sollte deshalb einen sogenannten IPO-Experten beauftragen. Die Abkürzung steht für Initial Public Offering, die Erstplatzierung von Aktien an der Börse. Der Sachverständige bewertet das Unternehmen nach verschiedenen Methoden, beurteilt seine Stärken und Schwächen auch im Vergleich zu Mitbewerbern, deren Anteile bereits an einer Börse notiert sind. Gleichzeitig analysiert er das Branchenumfeld, aber auch die Situation an der Börse selbst – ein Börsengang mitten in einer Finanzkrise wäre beispielsweise keine gute Idee. Am Ende des Börsenreifetests steht eine recht konkrete Vorstellung über den Unternehmenswert und den Kapitalzufluss, den der Unternehmer von einem Börsengang erwarten kann.

Zeit und Geld einplanen

Was passiert nach dem Börsengang?In vielen Fällen macht es Sinn, den IPO-Berater über den Test der Börsenreife hinaus zu beschäftigen und ihn mit der Steuerung des weiteren Prozesses zu beauftragen. Er hilft, die Emissionsbanken auszuwählen, also die Banken, die den Börsengang begleiten. Diese Dienstleistung kostet Geld, üblich sind vier bis sechs Prozent des Emissionsvolumens. Vielleicht kann der IPO-Berater mit seiner Marktkenntnis den Preis ein wenig drücken. Mit der Auswahl der Banken, in der Regel vertreten durch einen Konsortialführer, ist der Börsengang aber längst noch nicht in trockenen Tüchern. Der Kreis möglicher Aktionäre ist festzulegen, zum Beispiel Fondsgesellschaften, privater Streubesitz und Mitarbeiterbeteiligungen. Finanzanalysen werden erstellt, in der Presse und auf Roadshows wird der Börsenneuling präsentiert. Der Emissionspreis, also der Preis einer Aktie am ersten Handelstag, wird in der Regel nicht festgeschrieben, sondern als erwartete Bandbreite angegeben. Innerhalb einer Zeichnungsfrist können sich künftige Aktionäre dazu verpflichten, eine bestimmte Zahl von Aktien zu einem definierten Maximalpreis abzunehmen. Ist der Börsengang überzeichnet, gibt es also mehr Interessenten als Aktien, legen die Konsortialbanken eine Zuteilung fest. Vom Start des Börsenreifetests bis zur Zuteilung kann gut ein Jahr vergehen.