Adressen kaufen trotz DSGVO – Welche Entwicklungen gab es?

Kann man mit der DSGVO noch Adressmaterial für Akquisezwecke kaufen oder ist das fahrlässig? Was passiert im Ernstfall? Fallen DSGVO Urteile wirklich so dramatisch aus wie angenommen? Die ersten Urteile ließen nach Inkrafttreten der DSGVO nicht lange auf sich warten. Teils schaffen sie Klarheit und teils nehmen sie die größten Ängste.

Wie fallen DSGVO Urteile wirklich aus?

In Deutschland ist das Urteil gegen das Webportal Knuddels durch die Medien gegangen. Die Betreiber haben Passwörter unverschlüsselt gespeichert, was das Portal angreifbar für Hacker gemacht hat. Da sich Knuddels unmittelbar nach Bekanntwerden der Sicherheitslücke selbst an die Behörden gewendet hat, ist das Webportal mit einem blauen Auge davon gekommen. Nur 20.000 Euro Bußgeld wurden verhängt.

Anders sah das aus bei einem Urteil gegenüber Google in Frankreich. Der Konzern musste 50 Millionen Euro Strafe zahlen. Nun ist Google natürlich ein anderes Kaliber als Knuddels, aber die mangelnde Kooperationsbereitschaft wurde bei der Höhe des Bußgeldes berücksichtigt. Google hatte gegen das Gebot der Transparenz verstoßen, weil für Nutzer nicht eindeutig und schnell ersichtlich war, für welche Dienste sie sich eigentlich alles anmelden.

Recht aktuell ist nun das 220.000 Euro Urteil gegen Bisnode in Polen. Da es sich bei Bisnode um einen europaweit agierenden Datenhändler handelt, ist dieses Urteil in Hinblick auf Adresskauf besonders interessant. Bisnode wurde allerdings nicht für den Handel mit personenbezogenen Daten bestraft, sondern lediglich für das Unterlassen der Informationspflicht. Da die DSGVO hier einräumt, dass dieser nicht nachgekommen werden muss, wenn sie unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, hat Bisnode mit seiner geplanten Berufung sogar eine gute Chance.
Die Daten, um die es bei Bisnode geht, sind übrigens Firmendaten. Daten von Firmen, die keine juristische Person sind, gelten allerdings als personenbezogene Daten und sind vom Schutz der DSGVO betroffen.

Wie unsicher ist Adresskauf  jetzt genau?

Das Urteil gegen Bisnode ist gemessen am jährlichen Umsatz des schwedischen Aktienunternehmens vergleichsweise milde ausgefallen, obwohl Bisnode nicht kooperationsbereit war. Es bleibt auch die Frage offen, warum nur die Informationspflicht angemahnt wurde, nicht aber die Speicherung oder der Handel. Es kann aber niemand sagen, ob sich dieser Fall eins zu eins auf andere Datenhändler übertragen lassen wird oder ob zukünftige Urteile vielleicht härter ausfallen.

Manche Datenhändler behaupten auf Nachfrage ihrer Kunden nach wie vor, dass kein Grund zur Sorge besteht und nur DSGVO-konforme Adressen verkauft werden. Darauf kann man als Kunde leider nicht vertrauen, egal wie seriös der Händler wirken mag. Man muss sich selbst informieren, um sich zumindest des möglichen Risikos bewusst zu sein. Es ist zwar mehr als unwahrscheinlich, dass die Behörden aus heiterem Himmel gegen einen Unternehmer vorgehen, der ein paar Mal Adressen gekauft und damit Werbung gemacht hat. Aber niemand ist vor einer Zivilklage durch einen entnervten Empfänger gefeit. Um dem aus dem Weg zu gehen, sollte man mit jedem Auskunftsersuchen respektvoll und entgegenkommend umgehen.

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Die Address-Base GmbH & Co. KG ist selbst ein Unternehmen im Datenhandel. Address-Base verkauft ausschließlich Firmenadressen und verfolgt die Entwicklungen bezüglich der DSGVO ganz genau. Das Service-Team von Address-Base ist immer über den aktuellsten Stand aufgeklärt und kann Kunden entsprechend ehrlich beraten.