
Wurzeln in der Spendensammlung
Crowdfunding-Plattformen führen die Finanzierung des Sockels der Freiheitsstatue in New York als Geburtsstunde des Crowdfundings im Jahr 1885 an. Allerdings ging es hier nicht um eine wirtschaftliche Motivation, sondern um das Einsammeln von Spenden.
Viele Crowdfunding-Aktionen sind auch heute nicht wirtschaftlich motiviert. Man bezeichnet diese Formen als Crowddonation oder, wenn eine Belohnung von geringem materiellem Wert ausgelobt wird, als Crowdsupporting. Diese Möglichkeiten werden vor allem im sozialen und künstlerisch-kreativen Bereich praktiziert. Mit Unternehmensfinanzierung haben sie aber nichts zu tun.
Der Geldgeber trägt in jedem Fall ein Risiko
Crowdfunding im wirtschaftlichen Zusammenhang bedeutet, dass die Anleger Erträge für ihr investiertes Geld sehen wollen, führt das kostenlose E-Book von www.cloudkredit.com aus. Weil sie ein bedeutendes Verlustrisiko eingehen, sind die Rendite-Erwartungen hoch. Beim Crowdlending gewähren die Investoren ein Darlehen, erzielen also Zinseinkünfte.

Die unternehmerische Beteiligung wird oft als wesentlicher Unterschied zwischen Crowdinvesting und Crowdlending genannt. In der Theorie ist das zwar richtig. In der Praxis trägt aber auch der Kreditgeber ein hohes Verlustrisiko. Crowdlending-Kredite sind in der Regel als Nachrangdarlehen ausgestaltet. Das bedeutet, im Fall einer Insolvenz werden andere Gläubiger aus der Insolvenzmasse bevorzugt bedient.
Angesichts niedriger Insolvenzquoten ist es eher unwahrscheinlich, dass für nachrangige Gläubiger etwas übrig bleibt. Wirtschaftlich ergibt sich also sowohl für den Kreditgeber als auch für den Gesellschafter ein Verlust des eingesetzten Kapitals, falls das Unternehmen scheitern sollte.
Kleinanlegerschutz beachten
Aufgrund der hohen Risiken hat der Gesetzgeber in Deutschland 2015 mit dem Kleinanlegerschutzgesetz den Investitionen Grenzen gesetzt. Ohne Selbstauskunft über Einkünfte und Vermögen dürfen bei einem Emittenten nur noch 1.000 Euro angelegt werden. Mit einer Auskunft sind 10.000 Euro oder das doppelte durchschnittliche Monatseinkommen erlaubt.

Nicht von der Hand zu weisen ist, dass größere Crowdfunding-Projekte erschwert werden. Andererseits gilt der Kleinanlegerschutz nur für Privatpersonen. Eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH, kann sich ohne Summengrenze an Crowdinvestings beteiligen.
Aus Geldgebern werden Multiplikatoren
Das Einsammeln von Geld hat für Startups und Unternehmen mit kreativen Ideen einen doppelten Nutzen: Die Investoren haben Interesse am Unternehmenserfolg, und sie sind vom Geschäftsmodell überzeugt. Sie werden über ihre Geldanlage positiv berichten und damit die Basis für einen ersten Kundenkreis schaffen.

Gute Nachrichten verbreiten sich über Multiplikatoren zwar schnell, schlechte leider noch viel schneller. Eine solche Abwärtsspirale kann durch gut gemachte Kommunikation zur richtigen Zeit wirksam vermieden werden.
