Die Phasen des Produktlebenszyklus

Jedes Produkt hat einen Lebenszyklus, der sich in verschiedene Phasen einteilt. Nur mit der Kenntnis zur aktuellen Phase des Produktes haben Sie die Möglichkeit, den Erfolg am Markt zu stärken und wichtige Maßnahmen für eine verbesserte Produktperformance zu ergreifen. Der Produktlebenszyklus ist planbar.

Übersicht zu den einzelnen Phasen in einem „Produkt-Leben

Der Absatz und Umsatz bei Produkten werden vom Produktlebenszyklus beeinflusst. Dieser ist nicht statisch, sondern in einer Kurve darstellbar. Hier ist ersichtlich, dass der Zyklus nicht in eine einzelne, sondern in insgesamt fünf Phasen eingeteilt wird. Erste Phase: Die Markteinführung Zweite Phase: Das Wachstum Dritte Phase: Die Reife Vierte Phase: Die Sättigung / Stagnation Fünfte Phase: Der Verfall / Die Degeneration Die Kenntnis zur Lebenszyklusphase erhalten Sie im Fokus auf den Absatz oder den Umsatz sowie den Gewinn in Gegenüberstellung zum letzten Quartal oder dem Vorjahr. Die Differenz zeigt das Wachstum oder die Senkungsrate auf. Die Einteilung lässt sich anhand weiterer Merkmale vornehmen, sodass der Produktlebenszyklus zu jedem Zeitpunkt und in jeder Phase erkennbar ist.

Phase 1 | Die Markteinführung

Wie sich ein Produkt nach der Markteinführung entwickelt, lässt sich oft nur erahnen.
Der Produktlebenszyklus ist teilweise planbar
Sobald das Produkt am Markt präsentiert wird, beginnt Kapitel 1 des Produktlebenszyklus. Der potenzielle Kunde kann Ihr Produkt erwerben, das Sie in vielen Fällen bereits vor dem eigentlichen Markteintritt bekannt gemacht und eventuell zur Vorbestellung bereitgestellt haben. Für eine schnellere Produktbekanntheit und einen höheren Absatz empfiehlt es sich, eine Marketing Strategie mit entsprechender Präsentation vor dem Markteintritt zu wählen. Sobald das Produkt von der Zielgruppe angenommen und vollständig akzeptiert wurde, endet die Markteinführung und der Produktlebenszyklus geht direkt in Phase 2 über. Die Definition des Zeitpunktes wird häufig mit der Break-even Analyse erreicht.

Die Break-even Analyse

Hierbei handelt es sich um den Nullpunkt im Gewinndiagramm. An diesem Punkt entsprechen die Deckungskosten den Fixkosten und es wurde noch kein Gewinn erzielt. Nun wird errechnet, welche Bedingungen für die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit des Produkts oder anderweitigen Geschäftsmodells notwendig sind. Hieraus lässt sich das Wachstum abschätzen, wobei es für den Übergang aus Phase 1 in die Wachstumsphase keine Garantie gibt. Einige Produkte überschreiten diesen Punkt nie und beenden den Produktlebenszyklus entsprechend vor dem Übertritt in die Wachstumsphase. Laut Statistik betrifft die kurze Lebensspanne rund 70 Prozent aller auf dem Markt eingeführten Produkte. Das Wachstum wird von unterschiedlichen Faktoren, beispielsweise den Produktmerkmalen und Anforderungen der Kunden, dem Kundennutzen, dem aktuellen Wettbewerb und der richtigen Strategie beeinflusst.

Phase 2 | Das Wachstum

Das Wachstum stellt die 2. Phase des Produktlebenszyklus dar
Das Wachstum ist die 2. Phase
Mit dem ersten Gewinn hat Ihr Produkt die Wachstumsphase erreicht. Die Nachfrage, der Absatz und Ihr Umsatz steigern sich kontinuierlich. Der Umsatz basiert auf Kunden, die das Produkt bereits bei der Markteinführung kennengelernt und akzeptiert haben sowie aus Neukunden, die durch Marketing und Mundpropaganda aufmerksam werden. Die Wachstumsphase ist ein kritischer Zeitraum, denn beliebte Produkte werden an diesem Punkt häufig kopiert und Sie müssen sich einem größeren Wettbewerb stellen. Sinken die Wachstumsraten und der Absatz bricht ein, erreicht ein Produkt Stufe 3 in seinem Lebenszyklus. Je nach Qualität, Marketing und der Kundennachfrage kann die Zeit des Wachstums kurzlebig oder von langer Dauer sein.

Phase 3 | Die Reife

In dieser Phase sind Sie besonders darauf bedacht, Marktanteile zu erhalten und im Wettbewerb zu bestehen. Mit der Reife wird der Punkt zwischen dem Wachstum und der Sättigung der Märkte bezeichnet. Viele Unternehmen richten nun den Vertrieb neu aus und versuchen die Performance zu steigern, um Phase 4, der Sättigung vorzubeugen. Um weiter zu wachsen, müssen Sie konkurrenzfähig sein und Ihren Kunden einen tatsächlichen Mehrwert bieten. Auch Marketing zur Konkurrenzminimierung ist in der Reife im Produktlebenszyklus eine häufige Praktik. Lässt sich der Absatz nicht mehr steigern, ist die Marktsättigung eingetreten und der Übergang in Phase 4 erfolgt.

Phase 4 | Die Sättigung

Stagniert der Absatz und der Umsatz bricht ein, ist der Markt gesättigt und bietet für Ihr Produkt keine Plattform mehr. Nur eine Preissenkung, die mit einer günstigeren Produktion einhergeht, kann in dieser Phase helfen. Die Sättigungsphase ist durch eine Überarbeitung der Produkte verlängerbar und bietet die Chance, sich noch einmal völlig neu von Mitbewerbern abzuheben. Die Überarbeitung wird als Relaunch bezeichnet und kommt mit neuen Designs sowie verbesserten Produkteigenschaften. In der Regel lässt sich die Phase so lange hinauszögern, bis ein Nachfolgeprodukt seinen Lebenszyklus beginnt und bei Phase 1, der Markteinführung startet.
Stagniert der Absatz, muss dringend ein Nachfolgeprodukt auf den Markt
In der Stagnation hilft nur die Überarbeitung des Produkts

Phase 5 | Der Verfall

Spätestens mit Einführung eines Nachfolgers gilt ein Produkt als veraltet und für den Kunden weniger attraktiv. Die Stagnation lässt sich am spürbaren Umsatzrückgang und der Senkung der Nachfrage erkennen. Um im Wettbewerb von Belang zu sein, sollten Anbieter vor der Konkurrenz starten und ein neueres Modell, den Nachfolger auf den Markt bringen. Die Verfallphase kündigt sich bereits im Zeitraum der Marktsättigung an und ist somit zeitlich planbar.

Wie lange dauert ein Produktlebenszyklus

Hier gibt es keine pauschalen Werte, da die Dauer der einzelnen Phasen und des gesamten Zyklus von unterschiedlichen Faktoren und natürlich vom Produkt selbst abhängt. Die Merkmale und der Preis, die Anforderungen der Zielgruppe, das Marketing und der Vertrieb des Produkts bilden das Fundament. Ebenfalls nicht zu unterschätzen sind die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie die Wettbewerber, die mit alternativen Lösungen aufwarten. Es lohnt daher immer, sich über die Mitbewerber zu informieren und vorausschauend zu kalkulieren.

Produktplanung basiert auf zyklischen Fakten

Nur durch die Abschätzung des Produktlebenszyklus ist es möglich, bei der Sättigung zu reagieren und in der Phase Verfall bereits ein neues Produkt auf den Markt zu bringen. Der Produktlebenszyklus beginnt von vorne und bietet neue Möglichkeiten in der Steigerung von Umsätzen und Marktanteilen. Dafür sind die einzelnen Fachabteilungen verantwortlich, die zum Beispiel vor der Markteinführung die Werbetrommel rühren und in der Wachstumsphase Marketingausgaben senken. Die Gewinne werden in neue Produktvarianten investiert, welche in der Reifephase zusätzlich zum Ursprungsprodukt auf den Markt gelangen. Dafür werden die Kosten und Verkaufspreise des ursprünglichen Produkts gesenkt und ein Vorteil gegenüber den Mitbewerbern geschaffen.
Um das Produkt trotz Verfall noch zu verkaufen, muss der Preis gesenkt werden
Preissenkung ist ein wichtiger Bestandteil
Durch die Preisdifferenzierung gehen wichtige Marktanteile nicht verloren, sondern der Anbieter gewinnt dazu: An Marktanteilen und Kunden. Die Verfallphase beinhaltet den Abverkauf zum optimalen Preis und bezieht sich auf die Verknappung, die durchaus zu einer nochmaligen Absatzsteigerung führen kann. Niemand kann vorhersagen, wie lange die einzelnen Phasen dauern und wie ein Produkt generell von der Zielgruppe aufgenommen wird. Mit entsprechenden Analysen im Vorfeld und stetigen Kontrollen der Performance können Sie ad hoc reagieren und ausschließen, dass Sie eine zu große Produktmenge in Gegenüberstellung zum Absatzmarkt produzieren und so in der Sättigungs– und Verfallphase unnötige Verluste erzielen.

Phasenorientierte Maßnahmenpläne für wirtschaftliche Sicherheit

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden und wie lassen sich die ersten Phasen länger anhalten und der Verfall in die Zukunft verschieben? Wenn Sie Ihre Maßnahmen phasenorientiert planen, können Sie jederzeit handeln und sich im Unternehmen auf die einzelnen Produktphasen einstellen. Planen Sie auf alle Fälle ein Nachfolgeprodukt, das rechtzeitig in der Phase der Sättigung, spätestens aber in der Verfallsphase im Produktlebenszyklus auf den Markt gebracht werden kann. Da Marketing im Vorfeld erfolgssteigernd ist, sollten Sie richtig kalkulieren und die Sättigungsphase nicht erst beim Übergang in selbige erkennen. Der Produktlebenszyklus hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich aus diesem Grund nicht pauschalisieren. Mit Aufmerksamkeit und einem kontinuierlichen Monitoring sind Sie aber auf alle Phasenübergänge vorbereitet und erkennen rechtzeitig, wann Sie in welcher Form handeln und den Produktpreis senken sowie Nachfolgeprodukte einführen müssen.

Kleinunternehmerregelung in der Übersicht

0
Jeder Selbstständige in Gründung wird irgendwann vor der Frage stehen, ob er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Die Problemstellung sollte gründlich durchleuchtet werden, da eine Entscheidung nur kompliziert wieder rückgängig gemacht werden kann. Wir geben Ihnen an dieser Stelle die Antworten auf wichtige Fragen.

Kleinunternehmen und die Umsatzsteuer

Bereits im ersten Paragrafen des Umsatzsteuerrechts ist verankert, dass alle Lieferungen und Leistungen die ein Unternehmen gegen Entgelt ausführt, umsatzsteuerpflichtig sind. Diese Umsatzsteuer wird beim Kunden erhoben und im Anschluss an das Finanzamt weitergeleitet. Zur Erhebung der Umsatzsteuer sind Unternehmer verpflichtet, wozu jeder zählt, der ein Gewerbe betreibt oder Freiberufler ist.
Als Kleinunternehmer gibt es einige Gesetzestexte zu beachten
Wer Kleinunternehmer werden möchte, sollte sich mit den Paragraphen auskennen
Definiert ist ein Unternehmen dadurch, dass es eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen vornimmt und diese selbstständig, also auf eigene Rechnung, ausübt. Von dieser Pflicht sind Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz jedoch ausgeschlossen. Als Kleinunternehmer gilt, wer im Vorjahr einen Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wird. Ein solches Unternehmen kann sich von der Abrechnung der Umsatzsteuer befreien lassen.

Vor- und Nachteile der Umsatzsteuerbefreiung

Jeder Fall ist individuell, weshalb Sie die Kriterien Ihres Unternehmens genau überprüfen sollten. Die hier genannten Vor- und Nachteile gelten daher nur als Richtwerte. Der große Vorteil bei der Kleinunternehmeranmeldung ist der Wegfall von sehr viel bürokratischem Aufwand. Muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden, ersparen Sie sich die Erstellung von monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Außerdem muss auf Rechnungen nicht mehr in Netto- und Bruttobeträge unterschieden werden und das lästige Ermitteln der richtigen Umsatzsteuersätze von 0%, 7% oder 19% entfällt.
Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer nicht berechnen
Die Berechnung der Umsatzsteuer entfällt als Kleinunternehmer
Nachteilig kann gesehen werden, dass ein Kleinunternehmen nicht vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen darf, was wir im Verlauf des Artikels näher erklären. Zudem wird sich der Status des kleinen Unternehmens auf Dauer negativ auswirken.

Keine Verwechslung mit Kleingewerbe

Wenn in Ihrem Fall vom Kleinunternehmen die Rede ist, dürfen Sie dies nicht mit dem Kleingewerbe verwechseln. Beide Begriffe müssen völlig getrennt voneinander betrachtet werden. Der Begriff Kleinunternehmer ist wichtig für die Umsatzsteuerpflicht. Das Kleingewerbe hingegen ist bei der Abgrenzung zum Handeln eines Kaufmanns wesentlich. Ein Kaufmann hat sich an die Regeln des HGB zu halten, worunter beispielsweise die doppelte Buchführung oder die Pflicht der Bilanzerstellung zählen. Kleingewerbe sind hiervon befreit und sparen wiederum bürokratischen Aufwand. Da ein Kleinunternehmer immer auch ein Kleingewerbetreibender ist (Freiberufler ausgenommen), sollten Sie sich auch mit diesen Regularien beschäftigen.

Begriff der Vorsteuer

Wie beschrieben, muss jeder Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung nicht anwendet, Umsatzsteuer einziehen. Dies macht er stellvertretend für das Finanzamt und leitet das Geld im Anschluss weiter. Hierzu wird zunächst die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht, damit die Beträge festgelegt werden. Dabei darf der Unternehmer von der eingenommenen Umsatzsteuer die Steuern abziehen, die er selbst für seine Käufe bezahlt hat. Die bezahlte Umsatzsteuer wird als Vorsteuer bezeichnet.
Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab
Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab
Beispiel: Der Frachtführer stellt seinem Kunden 1.000 EUR für einen Transport in Rechnung und zieht zusätzlich 19% Umsatzsteuer ab, sodass sich die Rechnung auf 1.190 EUR beläuft. Im gleichen Zeitraum muss er jedoch eine Reparatur durchführen lassen, für die die Werkstatt 100 EUR berechnet. Der Frachtführer zahlt zuzüglich zu den 100 EUR weitere 19 EUR Umsatzsteuer. Während der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Beträge einfach voneinander abgezogen. Von den 190 EUR eingenommener Umsatzsteuer dürfen 19 EUR Vorsteuer wieder abgezogen werden. Das Unternehmen muss somit 171 EUR an das Finanzamt überweisen.

Verzicht für Kleinunternehmer

Es steht einem Kleinunternehmer offen, ob er auf sein Recht der Kleinunternehmerregelung verzichten möchte oder dieses in Anspruch nehmen will. Regelungen dazu finden sich im § 19 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes. Es ist jedoch zu beachten, dass die jeweilige Erklärung bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung vorgelegt wird und dass bei einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung fünf Jahre lang keine Änderung mehr vorgenommen werden kann.

Umsatzschätzungen für Grenzen

Damit ein Unternehmen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann, darf es eine Umsatzgrenze von 17.500 EUR nicht überschreiten. Da Existenzgründer in den meisten Fällen noch keine genauen Daten vorliegen haben, müssen diese ihren Umsatz im Gründungsjahr schätzen. Kann davon ausgegangen werden, dass die Grenze nicht erreicht wird, so darf das Unternehmen direkt im ersten Jahr auf die Berechnung der Umsatzsteuer verzichten.
Ob Gewinn erzielt wurde, spielt keine Rolle
Der Gewinn ist für die Entscheidung irrelevant
Wurde wider erwarten der Grenzbetrag von 17.500 EUR überschritten, so muss ab dem zweiten Jahr Umsatzsteuer berechnet werden. Die Grenze bezieht sich ausschließlich auf den Umsatz, sodass es irrelevant ist, ob letztendlich Gewinn gemacht wurde oder die Ausgaben höher waren. Belaufen sich die Einnahmen auf über 17.500 EUR, ist das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig. Der angegebene Betrag ist nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG eindeutig auf den Bruttowert anzusetzen. Wird die Umsatzsteuer herausgerechnet, so darf ein Kleinunternehmer maximal netto 14.705,88 EUR Einnahmen pro Jahr generieren, um von der Befreiung der Umsatzsteuerpflicht Gebrauch zu machen.

Blickpunkt Gründungsjahr

Im Gründungsjahr muss darauf geachtet werden, dass der prognostizierte Umsatz auf das Kalenderjahr hochgerechnet wird. Sollte hierbei die Grenze von 17.500 EUR bereits überschritten werden, so muss ab dem ersten Tag Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen ausgewiesen werden. Ein angebrochener Monat wird bei allen Rechnungen wie ein voller Monat angerechnet. Beispiel: Ein Unternehmen wird am 15.08. gegründet und bis zum Ende des Jahres mit einem kalkulierten Umsatz der Einnahmen von 11.000 EUR inklusive Umsatzsteuer bewertet. Da ein angebrochener Monat als voll angerechnet wird, bleiben fünf Monate bis zum Jahresende. Der Bruttoumsatz pro Monat beträgt 2.200 EUR. Hochgerechnet auf ein ganzes Jahr belaufen sich die kalkulierten Einnahmen auf 26.400 EUR. Da dieser Betrag deutlich über der Grenze von 17.500 EUR liegt, kann der Unternehmer bereits im Jahr der Geschäftseröffnung nicht auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. Er muss ab dem ersten Tag am 15.08. auf allen seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese einziehen.

Grenzen für das Folgejahr

Im Umsatzsteuerrecht ist es vorgesehen, dass Firmen wachsen dürfen und somit die Umsatzsteuerpflicht um ein Jahr hinauszögern können. Die Regelung für diesen Fall lautet, dass im Folgejahr eine Umsatzgrenze von 50.000 EUR brutto nicht überschritten werden darf. Die Nettogrenze unter Abzug von 19% Umsatzsteuer beträgt 42.016,81 EUR. Ist im Vorjahr ein Umsatz von unter 17.500 EUR erwirtschaftet worden, so gelten im darauffolgenden Jahr immer die 50.000 EUR als Grenze.
Im Folgejahr nach der Gründung darf man laut Kleinunternehmerregelung bis zu 50.000 € Umsatz haben
Im zweiten Jahr darf man bis 50.000 € Umsatz machen

Fehler in der Kalkulation

Eine Fehleinschätzung im laufenden Jahr kann als irrelevant betrachtet werden, da diese keine Auswirkungen mehr hat. Erst wenn am Ende des Jahres festgestellt wird, dass die Prognose für das kommende Jahr aufgrund der alten Zahlen über der gültigen Grenze liegt, erlischt die Kleinunternehmerregelung für das Folgejahr.

Entscheidungsfindung

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen sollte, kann nicht pauschal gesagt werden. Dennoch kann in drei Bereiche unterteilt werden, für die klare Empfehlungen bestehen. Vollerwerbsgründer streben auf Dauer hohe Einnahmen an, sodass eine Befreiung keinen Sinn macht. Unternehmen, die im B2B-Bereich Fuß fassen möchten, sollten ebenfalls auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, da diese ansonsten schnell ein Amateurimage erhalten, was weniger Aufträge nach sich zieht. Anders sieht es im Privatkundengeschäft aus, wo günstige Preise von Vorteil sind. Hier ist eine Umsatzsteuerbefreiung durchaus sinnvoll.

Korrekte Rechnungsstellung

Eine korrekte Rechnung muss jeder Selbstständige erstellen
Rechnungsstellung ist Pflicht
Auch wenn Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, so müssen sie korrekte Rechnungen ausstellen. Regelungen hierzu finden Sie im § 14 Abs. 4 UStG. Besonders wichtig ist der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, den Sie auf jeder Rechnung aufdrucken müssen.

Der Unterschied zwischen Mahnung und Zahlungserinnerung

Sie erhalten einen Brief, der mit den Worten beginnt, dass eine Rechnung bis zum Tag X noch nicht bezahlt wurde. Der Ton ist freundlich und die Firma erinnert daran, dass doch die Rechnung so schnell wie möglich bezahlt werden sollte. Man gehe davon aus, dass die Zahlung nur übersehen wurde. Jeder Leistungsempfänger sollte im Prinzip eine gute Zahlungsmoral besitzen, denn im umgekehrten Fall wäre man auch sauer, wenn man für eine Leistung den vereinbarten Lohn nicht bekommt. Eine Zahlungserinnerung ist sozusagen die Vorstufe vor der eigentlichen Mahnung. Bei einer Zahlungserinnerung wird dem Empfänger noch keine Mahngebühr angerechnet, denn so soll die Zahlungserinnerung den säumigen Kunden erst einmal ohne Druck zur Zahlung bewegen.

Wie das Mahnwesen meist organisiert ist

Eine Mahnung ist keine freundliche Zahlungserinnerung mehr
Eine Mahnung – häufig ein Ärgernis
In jeder Firma wird die Buchhaltung und das daraus resultierende Mahnwesen stets auf dem Laufenden gehalten. Hat die Firma eine Leistung erbracht, dann wird dem Kunden eine Rechnung erstellt. Auf dieser Rechnung wird die erbrachte Leistung mit dem zu erstattenden Betrag dargestellt. Neben der Rechnungsnummer findet der Rechnungsempfänger ein klares Zahlungsziel. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte er die Rechnung bezahlen. Jedes Unternehmen hat die Mahnstufen und die Zahlungsfristen für sich selbst festgelegt. Zum Beispiel gibt es Unternehmen, die auf eine sofortige Zahlung bestehen und als Anreiz 2 % Skonto anbieten. Lässt der Kunde das Zahlungsziel verstreichen, dann kann das Unternehmen eine Zahlungserinnerung verschicken und darauf verweisen, dass das Skonto verstrichen ist und nun bis zum Datum X die volle Summe zu überweisen oder zu zahlen. Für andere Unternehmen ist das der Zeitpunkt, gleich die erste Mahnung an den Kunden zu senden.

Hinweise für mutwillige „Nicht- oder Spätzahler“

Moderne Buchhaltungssysteme überwachen die Zeiträume und die eingegangenen Zahlungen. Für die säumige Kunden beginnt nun die Zeit, in der sie sehr aufmerksam ihre eingehenden Schreiben lesen sollten. Allerdings muss man sagen, dass viele Kunden ihre Zahlungen unverzüglich oder im angebotenen Zeitrahmen tätigen. Viele andere Kunden lassen auch die erste Mahnung verstreichen und lassen es auf das nächste Schreiben ankommen. Man möchte diesen Kunden nicht immer bösen Willen unterstellen, aber man kommt nicht umhin, einen bestimmten Kundenkreis gerade das zu unterstellen, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. Man lässt es dann bis auf die dritte Mahnung ankommen, um dann vielleicht doch endlich zu zahlen. Diese Zahlungsmoral ist höchst verwerflich, denn jeder Kunde sollte sich vor Augen halten, dass der Rechnungssteller mit Material, Arbeit und Lohnkosten in Vorleistung gegangen ist. Und wenn dann dessen finanzielles Polster aufgebraucht ist, dann kann es für das Unternehmen eng werden und den Arbeitnehmern an die Existenz gehen.

Die Mahnstufen

Wie schnell hintereinander die Mahnungen nacheinander kommen, entscheidet jede Firma selbst
Die Mahnstufen legt jede Firma selbst fest
Auch um diesen Passus abzuwehren, müssen die Mahnstufen eng gehalten werden. So werden in der Regel in den ersten zwei Stufen 14 Tage als Mahnung angenommen. Die dritte Mahnung hat dann vielleicht nur noch ein Zahlungsziel von sieben Tagen. Auch die Höhe der Mahnkosten kann von Unternehmen zu Unternehme unterschiedlich sein. Ist bei vielen Firmen in der ersten Mahnstufe ein Betrag von 3 Euro üblich, können andere Firmen in dieser Stufe schon 5 Euro veranschlagen. In der dritten Mahnstufe kann es dann schon gut und gerne zum dreifachen Betrag der Stufe 1 kommen und so manch Säumiger überlegt nun doch, dass er selbst dafür verantwortlich ist, dass die Rechnung immer höher wird. Für die meisten heißt es nun, dass endlich gezahlt wird.

Die letzte Instanz der Mahnung

Wenn das Unternehmen alle Möglichkeiten für eine Zahlungserinnerung und der dazugehörigen Mahnung ausgeschöpft hat, bleibt dem Unternehmen nur noch die Möglichkeit, eine letzte Mahnung zu schicken, in der man den säumigen Kunden mit einem Inkassobüro droht oder dass die Angelegenheit dem Gericht übergeben wird. Da dem Kunden durch das Inkassounternehmen ebenso zusätzliche Kosten entstehen, wird es sich der Kunde vielleicht überlegen und schnell zahlen. Vor allem hat es einen bitteren Beigeschmack, wenn der Postbote sieht, dass man von einem Inkassobüro angeschrieben wird. Auch die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren lässt so manchen Kunden aus seinem Traum erwachen. Denn so schädigt er sehr schnell seinen eigenen Ruf.
Je mehr Mahnungen man erhält, desto höher wird die Gesamtrechnung am Ende
Mit den Mahngebühren erhöht sich die Rechnung
Man sollte also schon bei der Inanspruchnahme von Leistungen oder Waren sein persönliches Budget dem Preis anpassen. Wenn dann die Rechnung geschickt wird, dann sollte man diese nicht zu weit weglegen, sondern eine baldige Zahlung veranlassen. Es bleibt vor allem bei dem Unternehmen ein negativer Eindruck zurück, der sich vielleicht auch auf weitere Geschäftsverbindungen nachteilig auswirken kann. Deshalb sollten Rechnungen sofort bezahlt werden, denn so kann sich der Kunde Ärger und Stress ersparen.

Was man bei der Auswahl eines Datenraum Anbieters beachten muss

Ein Datenraum ist bekannt dafür, dass wichtige, meist geschäftliche, Dokumente dort sicher verwahrt werden. Dieses Konzept gibt es mittlerweile auch online – virtuelle Datenräume erfreuen sich einer immer größerer Beliebtheit. datenraumEin virtueller Datenraum ist eine Plattform, die nur durch das Internet abrufbar ist. Dort werden, wie auch auf herkömmlicher Weise, sensible und vertrauliche Dokumente abgespeichert. Dieses Konzept wird meist von Unternehmen verwendet, die eine Sorgfältigkeitsprüfung vornehmen oder verschiedenartige Zusammenarbeiten eingehen: beispielsweise im Rahmen eines M&A oder Joint Ventures. Es ist besonders wichtig sich einen geeigneten Datenraum samt Anbieter auszusuchen. Denn dieser verwahrt nicht nur Ihre vertraulichen Geschäftsdokumente, sondern trägt auch maßgeblich zu dem Ergebnis der Zusammenarbeiten bei.

Was muss ein Datenraum können?

Generell kann man sagen, dass jeder Datenraum sich zwar ähnelt, aber es auch Funktionen gibt, die bei manchen kostenpflichtig und bei anderen wiederum im Paket inbegriffen sind. Auch kann man nicht genau sagen, was die wichtigen Funktionen sind, da es individuell vom Anwender abhängt, was dieser sich von seinem persönlichen virtuellen Datenraum erhofft. Die Hauptfunktion ist jedoch ganz klar das einfache und sichere Hochladen, Speichern und Verwalten von vielfältigen Dateien. Das können Dokumente sein, Geschäftsbriefe, Diagramme oder andere Formen der Informationsvermittlung. In dieser Funktion spielt auch die Bedienbarkeit eine große Rolle. Eine einfache und schnell verständliche Nutzung beeinflusst nicht nur die Teilnehmer positiv, sondern auch das Ergebnis der Verhandlung bzw. der Zusammenarbeit. Gestaltet sich die Vorgehensweise innerhalb des Datenraumes als schwer, dann müssen sich alle Teilnehmer mehr bemühen. Schlimmstenfalls kann dies potentielle Abschlüsse verhindern. Weitere Funktionen, die Sie interessieren könnten:
  • Zugriffsfunktion: erteilen Sie verschiedene Formen von Zugriffen an die Teilnehmer. Sie entscheiden wer Dokumente nur ansehen darf, wer sie abspeichern kann und wer sie sogar abändern darf.
  • Audit-Protokoll: Welcher Nutzer hat sich wann eingeloggt und an welchem Dokument hat er was getan? Genau das können Sie mit einer Audit Funktion herausfinden und so Ungereimtheiten beseitigen.
  • Sicherheitsfunktionen: Back-up der Dokumente, Verhinderung von Screenshots und Druckaufträgen, zeitlich beschränkter Zugang, etc.
Übrigens: Hier finden Sie eine Übersicht von vertrauenswürdigen Datenraumanbietern

Was darf ein virtueller Datenraum kosten?

Die Kosten variieren sehr stark von Anbieter zu Anbieter. Dabei bieten jedoch viele einen Testlauf an. So kann der Datenraum erprobt und letztendlich entschieden werden, ob die eigenen Ansprüche vom Anbieter erfüllt werden. Die Kosten belaufen sich meist auf eine monatliche Gebühr. Viele Anbieter bieten hier eine pauschale an. Es gibt jedoch auch Anbieter, die die Kosten monatlich neu berechnen: wie viel Datenspeicher wurde in einem Monat verbraucht? Wie viele Nutzer wurden hinzugefügt? Wie viele Projekte laufen insgesamt? Um einschätzen zu können, in welchem Kostenbereich Sie liegen, müssen Sie sich einige Fragen stellen:
  • DatenraumWelche Funktionen benötigen Sie? Reicht Ihnen die Datenspeicherung oder brauchen Sie eine höhere Sicherheitsvorkehrung, wie z.B. die Zwei-Faktoren-Authentifizierung?
  • Brauchen bzw. Wollen Sie eine rund um die Uhr Betreuung? Jeder Anbieter hat einen Support. Doch unterscheidet sich sehr stark die Art und Weise wie man mit ihm in Kontakt treten kann (per Anruf, E-Mail, Skype, etc.) und in welchem Zeitraum dieser Ihnen zur Verfügung steht. Es gibt durchaus Anbieter, die für eine uneingeschränkte Kundenbetreuung mehr Geld verlangen.
  • Für welche Projekte wollen Sie diesen Datenraum nutzen? Einmalige Projekte sollten Sie nicht so viel kosten wie mehrere und länger andauernde Projekte. Wollen Sie eigentlich nur Dateien und Dokumente teilen, aber nicht über diese Plattform kommunizieren bzw. keine vertraulichen Dokumente hochladen? Dann lohnt sich wahrscheinlich eher eine Dateien-Sharing Plattform wie Dropbox als ein eigener Datenraum.

Wie finden Sie den richtigen Anbieter?

Neben den bereits genannten Kriterien ist es besonders wichtig, dass Sie auf Zertifikate der Anbieter achten. Darüber hinaus eignen sich auch Bewertungen von anderen Nutzern, um herauszufinden, ob dieser spezielle Anbieter Ihre Vorstellungen erfüllen kann. Anhand von Bewertungen können Sie meist auch schnell erfahren, welche negativen Aspekte der Datenraum noch innehat. Unter Beachtung all dieser Faktoren sollte es Ihnen nun leichter fallen den richtigen Anbieter für Ihre vertraulichen Dokumente zu finden.

So schreiben Sie eine Mahnung richtig

0
Für jeden Unternehmer ist umfangreiches Wissen in Bezug auf die Mahnung unverzichtbar, denn es kommt der Tag, an dem ein Rechnungsbetrag fällig wird, aber kein Geldeingang festzustellen ist. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit Mahnungen, Verzug sowie Zahlungsfristen und stellt zuvor einen verbreiteten Irrglauben richtig.

Es besteht keine Verpflichtung, drei Mahnungen zu verschicken

In der Geschäftswelt hat sich das aus drei Mahnungen bestehende Verfahren bei Zahlungsverzug über die Jahre etabliert. Viele Unternehmer glauben, dass sie zu folgender Vorgehensweise verpflichtet wären:
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist verschicken sie eine freundlich formulierte Zahlungserinnerung.
  • Wird auch danach kein Zahlungseingang festgestellt, folgt eine erste Mahnung.
  • Reagiert der Kunde immer noch nicht, geht eine etwas energischer verfasste zweite Mahnung an ihn.
  • Bleibt auch diese unbeachtet, wird mit einer dritten Mahnung als letzte Konsequenz das gerichtliche Mahnverfahren in den Raum gestellt.
Aus rechtlicher Perspektive verschenken Unternehmer mit diesem Vorgehen wertvolle Zeit, denn es gab niemals eine Verpflichtung zum Verschicken mehrerer Mahnungen.

Die Mahnung früher und heute

Eine Mahnung - häufig ein Ärgernis
Eine Mahnung – häufig ein Ärgernis
Sofern vor ein paar Jahren aus einem Kaufvertrag kein verbindliches Zahlungsziel hervorging, diente die erste Mahnung zum nachträglichen Festsetzen des Zahlungszeitpunktes. Damals musste ein Unternehmer seinen säumigen Kunden noch nachgewiesenermaßen in Verzug setzen und seine einzige Möglichkeit dazu war das Mahnschreiben. Der Zahlungsverzug trat ein, wenn der im Schreiben genannte Termin verstrichen war. Und erst dann konnte der Gläubiger auf die ausstehende Forderung Verzugszinsen berechnen und die Kosten eines Mahnverfahrens vor Gericht auf den Schuldner übertragen. In der Gegenwart erspart Ihnen der § 286 BGB die äußerst umständliche Verfahrensweise. Der setzt einen Schuldner auch ohne ein Mahnschreiben spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Der dritte Absatz weist noch darauf hin, dass der Gläubiger private Kunden auf die Verzugsautomatik in der Rechnung ausdrücklich aufmerksam macht. Gleichwohl können Sie als Unternehmer mit privaten und geschäftlichen Kunden früher beginnenden Verzug vereinbaren.

Verzugsschaden mit der Mahnung zur Geltung bringen

Sobald Ihr Schuldner im Verzug ist, entsteht Ihnen finanzieller Schaden, welchen Sie in Form von Zinsen und Gebühren im Mahnschreiben geltend machen sollten. Der oben genannte Paragraf legt die Verzugszinsen in maximaler Höhe und abhängig vom Status des Schuldners fest.
  • Schuldet Ihnen ein anderer Geschäftsmann Geld, dürfen die von Ihnen verlangten Zinsen neun Prozent oberhalb des aktuellen Zinssatzes der Deutschen Bundesbank liegen.
  • Gegenüber privaten Schuldnern erlaubt Ihnen der Gesetzgeber lediglich die Berechnung von fünf Prozentpunkten, bezogen auf den oben angeführten Basiszinssatz.
Für ein praktisches Rechenbeispiel gehen wir vom Zinssatz des Jahres 2014 aus, beachten Sie bitte bei eigenen Mahnschreiben den jeweils aktuellen Wert. Wissenswert ist darüber hinaus, dass Sie den Rechnungsbetrag bei Verzug nicht einfach um neun, respektive fünf Prozent erhöhen dürfen, da sich die genannten Zinssätze jeweils auf ein Jahr beziehen.

Angenommen, ein Geschäftskunde ist Ihnen 5.000 Euro bei einer Verzugsdauer von 42 Tagen schuldig. 2014 betrug der Bundesbankzinssatz minus 0,73 Prozent, daher berechnen sich die Verzugszinsen wie folgt. Auf ein Jahr würden sich bei 5.000 Euro und 8,27 Prozent fällige Zinsen in Höhe von 413,50 Euro ergeben. Dementsprechend dürfen Sie bei 42 Tagen 413,50 geteilt durch 360 mal 42 gleich 48,24 Euro in Rechnung stellen.

Weitere Neuigkeiten in Bezug auf die Mahnung

Bei Geschäftskunden ist seit Mitte 2014 eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro möglich, Einzelheiten dazu können Sie im § 288 Abs. 5 BGB nachlesen. Darin heißt es unter anderem:

Ist ein öffentlicher Auftraggeber oder ein Geschäftskunde bei Ihnen im Verzug, dürfen Sie als Rechnungssteller ohne weitere Nachweise 40 Euro als Mahnpauschale erheben. Höhere Aufwendungen ihrerseits müssen allerdings belegt werden.

Sie sollten dazu wissen, dass eine Mahnung keine erneute Rechnung ist und dass Mahngebühren sowie Verzugszinsen nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fallen.  Zudem setzt der Paragraf die oft in den AGB enthaltenen längeren Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen außer Kraft.

Wichtig: keine Pauschale bei der Mahnung an einen Privatkunden

Keinesfalls in Rechnung stellen dürfen Sie die oben beschriebene Mahnpauschale bei Verbrauchern, also bei privaten Kunden. Hier müssen Sie es bei den klassischen Mahngebühren belassen, über deren Höhe es allerdings immer noch keine Richtlinien gibt. In vielen Branchen liegt die Gebühr pro Mahnung bei 2,50 Euro und soll lediglich als Ausgleich für entstandene Materialkosten dienen. Sie müssen sich jedoch vor der Berechnung von Mahngebühren vergewissern, dass Ihr Schuldner bereits rechtlich im Verzug ist. Verfolgen Sie noch die alte Reihenfolge, bei welcher Ihr säumiger Kunde erst per Zahlungserinnerung beziehungsweise mittels erster Mahnung in Verzug gesetzt wird, können für derartige Anschreiben keine Gebühren erhoben werden.

Die Alternative zur Mahnung – das gerichtliche Mahnverfahren

Sie können privaten und geschäftlichen Schuldnern sofort nach Verzugseintritt mit einem gerichtlichen Mahnverfahren und den dabei entstehenden Kosten drohen. In der Praxis zeigt sich, dass die Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids oft effizienter ist als ein herkömmliches Mahnschreiben. Auch wenn die Schuldner weiterhin unfähig zum Begleichen der Außenstände sind, bieten sie nicht selten Ratenzahlungen an. Im weiteren Verlauf zeigen wir Ihnen, wie einfach das gerichtliche Mahnverfahren für Sie sein kann.
  • Der im Schreibwarenhandel erhältliche Vordruck verlangt von Ihnen nur das Ausfüllen weniger Felder. Anschließend reichen Sie das Formular beim für Sie zuständigen Mahngericht ein.
  • Das Gericht erlässt gegen Ihren Schuldner einen Mahnbescheid, sofern Ihr Anliegen einer Plausibilitätsprüfung standhält.
  • Ihr säumiger Kunde hat nach Erhalt zwei Wochen Zeit, um zu widersprechen. Ohne Widerspruch können Sie nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und den Gerichtsvollzieher die Außenstände eintreiben lassen.
  • Sollten Sie bereits über eine Signaturkarte und digitale Signatur verfügen, können Sie den Antrag auf Mahnbescheid auch online ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken.
Die im Gerichtskostengesetz definierten Gebühren für den Mahnbescheiderlass müssen zunächst von Ihnen getragen werden. Sehen Sie nachfolgend, mit welchen Größenordnungen Sie rechnen müssen:
  • Bei einem Streitwert von weniger als 1.000 Euro werden 32 Euro fällig.
  • Liegt der Rechnungsbetrag darüber, müssen Sie bis 2.500 Euro mit Gebühren von 54 Euro kalkulieren.
  • Ab 5.000 Euro verlangen die Gerichte 73 Euro und ab 10.000 Euro zahlen Sie 120 Euro im Voraus.

Was führt eher zum Erfolg: Sofort klagen oder erst verhandeln?

Die richtige Kommunikation hilft bei einer Manung am meisten
Die richtige Kommunikation hilft bei einer Manung am meisten
Wie Sie wahrscheinlich selbst bemerkt haben, geraten Schuldner mittlerweile schneller in Verzug als beispielsweise vor zehn Jahren. Auch Mahnbescheide lassen sich inzwischen einfacher erwirken als früher. Gleichwohl raten Experten dazu, mit Schuldnern zwar angemessen, aber freundlich zu kommunizieren. Auf jeder Ausgangsrechnung (nicht erst auf der Mahnung) sollten ansprechend formulierte Zahlungshinweise unmissverständlich zu erkennen sein. Weisen Sie den Kunden deutlich darauf hin, dass er 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Zahlungsverzug gerät. Zudem sollten Sie die dann entstehenden Verzugszinsen und Gebühren klar herausstellen und auf weitere Belastungen durch das danach angestrebte gerichtliche Mahnverfahren aufmerksam machen. Ermutigen Sie Ihre Kunden, bei unbeabsichtigtem Zahlungsverzug sofort mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Sollte sich ein Kunde bis kurz vor Fristende nicht melden, fragen Sie den Rechnungserhalt nach und erinnern an die Zahlungsverpflichtung. Außergerichtliche Einigungen sind für Sie als Unternehmer immer kostengünstiger und stellen Ihr Verhältnis zum Kunden nicht infrage. Lassen Sie Ihrem Schuldner nach einer einzigen Mahnung ausreichend Zeit für eine beiderseitig zufriedenstellende Einigung. Dann wird er Ihnen als Kunde erhalten bleiben und Ihr Entgegenkommen meist mit Zahlungsbereitschaft honorieren.

Fazit

Ein ausstehender Rechnungsbetrag ist für jeden Unternehmer immer eine Herausforderung, auf welche mit diversen rechtlichen Hilfsmitteln reagiert werden kann. Sie können jedoch dem Verzug mit klarer Kommunikation der Konsequenzen vorbeugen, das erspart Ihnen unter Umständen das Verschicken einer Mahnung oder gar die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Übrigens wird effizientes Forderungsmanagement von seriösen Kunden überaus positiv empfunden, solange es freundlich durchgeführt und berechtigt ist.

Abschreibungsmethoden – Ein Überblick mit Beispielen

0
Sämtliche betrieblichen Anschaffungen, wie beispielsweise Schreibtisch, Computer oder Kühlschrank, verlieren ihren Wert mit der Zeit. Sie als Unternehmer müssen diesen Wertverlust in Form einer Abschreibung in Ihre Buchhaltung einbeziehen. Nutzen sie keine der gebotenen Abschreibungsmethoden, stehen diese Dinge auch nach vielen Jahren noch mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten im Anlagevermögen. Und dass, obwohl sie aus buchhalterischer Perspektive keinen nennenswerten Wert mehr besitzen.

Für Unternehmer resultiert jede Abschreibung in Steuerersparnis

Eine Abschreibung hat aus unternehmerischer Sicht einen herausragenden Vorteil: Das Finanzamt erkennt sie als Betriebsausgabe an. Und jede betriebliche Ausgabe reduziert den zu versteuernden Rohgewinn und erspart Ihnen einen Teil der fälligen Steuern. Selbstverständlich können Sie Abschreibungen nicht beliebig anwenden, sondern müssen sich an die vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Abschreibungsmethoden halten. Die Behörde hat exakte Vorgaben erstellt, aus welchen hervorgeht, was Sie abschreiben dürfen. Wichtig sind in diesem Kontext die Anschaffungskosten und die damit zusammenhängende Abschreibungsdauer.

Abschreibungsmethoden bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Unter Wirtschaftsgütern mit geringem Wert versteht der Gesetzgeber zunächst alle Anschaffungen, die nicht mehr als 150 Euro netto kosten. Dazu zählen unter anderem Materialien, die im vorwiegend Büro Verwendung finden. Die Abschreibung derartiger Betriebsausgaben können Sie innerhalb des betreffenden Jahres ohne buchhalterischen Mehraufwand durchführen. Die Abschreibungsmethoden ändern sich geringfügig mit dem steigenden Wert angeschaffter Wirtschaftsgüter. Anschaffungen mit Nettopreisen zwischen 150 und 410 Euro können Sie ebenfalls im Kaufjahr abschreiben. Aber jeder Erwerb in dieser Größenordnung muss zunächst in das Anlagevermögen integriert werden und zum Jahresende kann die volle Abschreibung mitsamt anderen abzuschreibenden Gegenständen erfolgen. Dafür müssen Sie noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Die Anschaffung (das geringwertige Wirtschaftsgut) muss eigenständigen Nutzen aufweisen. Sie erfüllen die Bedingung beispielsweise mit einem Notebook, aber nicht mit einem separaten Bildschirm für Ihren Desktopcomputer.
Die Auswahl an Abschreibungsmethoden ist vielschichtig
Es existieren mehrere Möglichkeiten der Abschreibung

Die Nutzung von Sammelposten

Bei Wirtschaftsgütern im Wert von 150 bis 1.000 Euro können Sie auf andere Abschreibungsmethoden zugreifen. Fassen Sie alle in einem Jahr erworbenen Anschaffungen für Ihr Unternehmen in einem Sammelposten zusammen und führen sie der pauschalen Abschreibung über eine Dauer von fünf Jahren zu. Diese Abschreibungsvariante ist für Sie mit mehr Vorteilen verbunden als die sogenannte lineare Abschreibung, weil sie die Nutzungsdauer auf fünf Jahre beschränkt. Kaufen Sie zum Beispiel Möbel fürs Büro, liegt die Abschreibungsdauer mit der linearen Methode bei mindestens zehn Jahren. Wenn Sie sich allerdings für einen Sammelposten entscheiden, müssen Sie sämtliche erworbenen Wirtschaftsgüter im besagten Wertspektrum in die Aufstellung integrieren. Wir zeigen Ihnen in nachfolgendem Beispiel, dass die Abschreibungsvariante nicht nur vorteilhaft sein kann:

Angenommen, Sie erwerben einen Laptop, dann müssen Sie den Vorschriften entsprechend mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren kalkulieren. Nehmen Sie jedoch den Laptop in den Sammelposten auf, beträgt die Dauer der vollen Abschreibung fünf Jahre.

Das Gute an dieser Abschreibungsmethode ist, dass Sie sich jedes Jahr aufs Neue für oder gegen einen Sammelposten entscheiden können. Bei Sammelposten aus den Vorjahren bleiben jedoch die Konditionen bestehen: Bei allen darin enthaltenen Gütern liegt die Dauer der Abschreibungszeit bei fünf Jahren.

Von allen Abschreibungsmethoden die am Häufigsten angewendete: die lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibungsmethode können Sie auf bewegliche Wirtschaftsgüter ebenso gut anwenden wie auf Unbewegliche. Zu Ersteren zählen beispielsweise die Möbel in Ihrem Büro, Gebäude und Rechte fallen hingegen in die zweite Kategorie. Das Bundesfinanzministerium hat für jedes Wirtschaftsgut eine Nutzungsdauer festgelegt. Diese Richtwerte stehen den Steuerpflichtigen als Abschreibungstabellen bereit. Die darin enthaltenen Angaben sind jedoch nur theoretischer Natur, in der Praxis kann die Nutzungsdauer auch wesentlich kürzer sein. Das Prinzip der linearen Abschreibung ist einfach verständlich. Sie erwerben ein Wirtschaftsgut für Ihren Betrieb oder lassen sich den betreffenden Gegenstand anfertigen und verteilen die Kosten gleichmäßig auf die vorgegebenen Jahre der Nutzung. Diese Abschreibungsmethode schafft Planungssicherheit, da jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben wird. Am Ende der Abschreibung, respektive der Nutzungsdauer ist dann kein buchhalterischer Restwert mehr vorhanden. Sie können aber, wie viele Unternehmer, einen symbolischen Euro in der Buchhaltung stehen lassen, sofern Sie das Wirtschaftsgut über die Abschreibungszeit hinaus nutzen.

Beispiel einer linearen Abschreibung

Abschreibungsmethoden dienen richtig angewendet der Einsparung von Geld
Durch richtiges Abschreiben lässt sich Geld sparen
In der Praxis werden die linearen Abschreibungsmodelle von vielen Steuerpflichtigen nicht richtig verstanden, vor allem der Anschaffungszeitpunkt eines Wirtschaftsguts innerhalb eines Jahres verwirrt bei der Berechnung des jährlichen Abschreibungsbetrags. Nachfolgend ein Beispiel, aus dem ersichtlich sein sollte, wie das Abschreiben eines Mobiltelefons funktioniert.

Nehmen wir an, Sie kaufen im Juli 2017 ein Smartphone mit einem Endverkaufspreis von 600 Euro. Mit einem Nettowert von 486 Euro liegt die Anschaffung über dem Maximalwert, der für geringwertige Wirtschaftsgüter vorgegeben ist. Es verbleiben also die Abschreibungsmethoden Sammelposten und lineare Abschreibung. Aus der AfA-Tabelle geht hervor, dass die festgelegte Nutzungsdauer für ein Mobiltelefon fünf Jahre beträgt. Der Nettokaufpreis wird also mit 20 Prozent jährlich abgeschrieben. Für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 liegt der Abschreibungsbetrag bei 97.20 Euro per anno. Da die Anschaffung im Juli getätigt wurde, können für 2017 nur 50 Prozent gleich 48.60 Euro abgeschrieben werden. Gleiches gilt für das erste Halbjahr 2022, wobei Sie vom Restbetrag einen symbolischen Euro in der Buchhaltung stehen lassen können, sofern Sie das Telefon weiter verwenden.

Abschreibungsmethoden bei betrieblich genutzten Fahrzeugen

Für einen Pkw oder Kombi, der als Firmenwagen genutzt wird, empfiehlt sich die lineare Abschreibung, welche wir nachfolgend an einem Beispiel erklären:

Zunächst müssen die Anschaffungskosten ermittelt werden, und zu denen gehört nicht nur der Fahrzeugkaufpreis, sondern auch sämtliche Kosten für Sonderausstattungen. Falls Sie über keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug verfügen, zählt auch die Umsatzsteuer bei der Berechnung des jährlichen Abschreibungsbetrags. Angenommen, der Firmenwagen hat inklusive Mehrwertsteuer und Extras insgesamt 28.600 Euro gekostet. Im nächsten Schritt müssen Sie die jährliche Abschreibung berechnen. Die Nutzungsdauer beträgt laut aktueller BMF-Richtlinien sechs Jahre.

Nehmen wir an, Sie erwerben im August 2017 besagtes Fahrzeug für 28.600 Euro und schreiben jedes Jahr 17 Prozent des Kaufpreises ab. Die Abschreibungsbeträge für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 lauten dementsprechend auf 4.766,67 Euro jährlich. 2017 können Sie fünf Zwölftel des Preises abschreiben und für 2023 beträgt der Abschreibungsbetrag sieben Zwölftel der oben genannten Summe. Etwas komplizierter wird die Vorgehensweise, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, weil hier nicht der Zeitpunkt der Anschaffung, sondern der ersten Zulassung maßgeblich ist. Sie können die Abschreibungsdauer zudem auf fünf Jahre verkürzen, wenn Sie die 20-prozentige Sonderabschreibung im ersten Jahr beanspruchen. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Einige Abschreibungsmethoden eignen sich für die Abschreibung von Nutzfahrzeugen
Die Abschreibung eines LKWs sollte auf seinen Nutzen bezogen werden

Leistungsbezogene Abschreibung bei Nutzfahrzeugen

Lineare Abschreibungsmethoden sind für Fahrzeuge mit starken Nutzungsschwankungen weniger geeignet. Hier halten Experten leistungsbezogene Abschreibungsmodelle für sinnvoller. An nachfolgendem Beispiel erklären wir, wie Sie einen Lkw leistungsbezogen abschreiben können.

Der Lkw wurde von Ihnen für 100.000 Euro angeschafft und Sie gehen von einer Gesamtfahrleistung bei 250.000 Kilometern aus. Die Wertminderung Ihrer Anschaffung errechnet sich nicht aus der vorgegebenen Nutzungsdauer, sondern aus den tatsächlich zurückgelegten Kilometern pro Jahr. Sie teilen zunächst den Kaufpreis durch die Gesamtfahrleistung, damit ergibt sich eine Wertminderung von 0.40 Euro/km. Bei einer jährlichen Fahrleistung von 40.000 km errechnet sich demnach ein Abschreibungsbetrag von 16.000 Euro.

Zu beachten ist bei der leistungsbezogenen Abschreibung die Genehmigungspflicht, darüber hinaus müssen Sie die jährliche Fahrleistung idealerweise mit einem Fahrtenbuch nachweisen.

Die außerplanmäßige Abschreibung

Wir schließen die Vorstellung möglicher Abschreibungsmethoden mit einem Abschreibungsmodell, welches Wertminderungen erfasst, die nicht durch herkömmliche Nutzung entstehen. Sie können Wirtschaftsgüter außerplanmäßig abschreiben, wenn sie beispielsweise durch Unfälle an Wert verloren haben. Gleiches gilt, wenn für das erstandene Wirtschaftsgut deutlich sinkende Marktpreise zu verzeichnen sind. Des Weiteren kommt die außerplanmäßige Abschreibung für Geräte infrage, die technisch sehr schnell veralten.