Montag, September 15, 2025
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Typische Fehler bei der Markenanmeldung und wie man sie vermeidet

Das Fundament eines jeden Unternehmens ist seine Marke. Sie prägt das Image und schafft im Idealfall Vertrauen bei den Kunden, kann aber auch negative Konnotationen mit sich bringen, wenn das Unternehmen seine Ziele verfehlt. Zudem dient sie dazu, die eigenen Produkte von denen der Konkurrenz abzugrenzen. Doch bevor all das überhaupt möglich ist, muss die Marke erst einmal angemeldet werden, und das ist gar nicht so leicht. Wer unvorbereitet vorgeht, riskiert, in eine der vielen Stolperfallen zu treten und dabei sowohl Zeit und Geld als auch rechtliche Auseinandersetzungen auf sich zu nehmen. Deshalb ist die Beratung durch einen Anwalt für Markenrecht wichtiger, als man vielleicht auf den ersten Blick annehmen mag.

Unzureichende Recherche vor der Anmeldung

Immer wieder kommt es vor, dass begeisterte Unternehmer in ihrem Arbeitsdrang vorzeitig handeln und einfach ihre gewünschte Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden, ohne vorher entsprechend zu recherchieren. Existieren ähnliche oder identische Marken bereits, zahlt man dann teure Abmahnungen oder die eigene Marke wird sogar gelöscht. Diese Unsicherheit kann einem der Anwalt für Markenrecht abnehmen, indem er selbst eine umfassende Markenrecherche durchführt und so schon frühzeitig einschätzen kann, ob die Anmeldung erfolgreich sein wird oder nicht.

Falsche Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen

Neben dem Logo, dem Namen und dem Auftritt der Marke spielt auch die genaue Zuordnung der Produkte und Dienstleistungen eine Rolle. Dabei die richtige Nizza-Klasse zu wählen ist wichtiger, als man oft annimmt. Wer zu eng klassifiziert, läuft Gefahr, dass wichtige Geschäftsfelder nicht geschützt sind, und wer zu breit ansetzt, schwächt unter Umständen die eigene Marke und zahlt womöglich unnötige Gebühren. Schon hier wird deutlich, wie viel Fachwissen ein Gründer auch über sein eigenes Feld der Expertise haben muss, um eigenständig ein Unternehmen auf die Beine zu stellen. Deshalb ist man in den meisten Fällen gut beraten, den Anwalt für Markenrecht zu Rate zu ziehen und mit ihm die Feinheiten der Klassifizierung abzusprechen, sodass die Anmeldung genau zu den unternehmerischen Ambitionen passt.

Die Vernachlässigung internationaler Aspekte

Nun leben und arbeiten wir aber in einer globalen Welt und die meisten Gründer haben Ambitionen über unsere Landesgrenzen hinaus. Deshalb ist auch der internationale Markenschutz immer wieder ein Thema. Viele vergessen, dass ein Schutz in Deutschland nicht automatisch auch in anderen Ländern gilt. Doch wer sich nur hier anmeldet und dann seine Produkte weltweit im Online-Shop anbietet, stößt schnell auf Grenzen. Auch hier kann ein Anwalt helfen und gemeinsam mit dem Gründer eine Strategie entwickeln, die die internationale Anmeldung sowohl sinnvoll als auch kosteneffizient umsetzt.

Risiken nach der Anmeldung

Registriert man die Marke erfolgreich, kann es zur nächsten Stolperfalle kommen. Viele Unternehmer übersehen nämlich, dass eine Marke aktiv überwacht werden muss. Ohne konsequentes Vorgehen gegen Nachahmer kann der Schutz schnell verwässern, was langfristig die eigene Position am Markt schwächt. Deshalb kann es auch an dieser Stelle ratsam sein, den Anwalt für Markenrecht zur Stelle zu haben und sich von ihm bei der Durchsetzung der Ansprüche unterstützen zu lassen. Die Marke ist schließlich ein immaterieller, aber zentraler Wert eines jeden Unternehmens und sie verdient dieselbe Aufmerksamkeit wie andere Kernbereiche des Geschäfts. Wer Fehler vermeidet und frühzeitig auf rechtliche Expertise setzt, spart langfristig Kosten, sichert sich Wettbewerbsvorteile und stärkt das Vertrauen seiner Kunden. Ein Anwalt für Markenrecht ist deshalb kein Luxus, sondern eine strategische Investition in die Zukunft.

 

Janina
Janinahttps://www.web-redaktion.net
Janina ist Redakteurin der Redaktion von Text-Center.com und außerdem für die News von docurex.com tätig.
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